EU untersucht Sonderrechte des Bundes bei Eon-Ruhrgas
Zitate einer Meldung in der FR von heute:
„Die EU-Kommission interessiert sich [...] für die Konditionen des Schulterschlusses der deutschen Energieriesen Eon und Ruhrgas. Die Behörde nimmt insbesondere die Rechte der Bundesregierung unter die Lupe. Ihr wurde im Rahmen der Ministererlaubnis für den Zusammenschluss vor vier Jahren das Recht eingeräumt, über das Schicksal von Ruhrgas mitzuentscheiden. Würde Eon etwa von einem ausländischen Investor erworben, dem die Bundesregierung nicht zutraut, dass er sich in ausreichendem Maße um die Versorgungssicherheit in Deutschland bemüht, kann Berlin darauf bestehen, dass Ruhrgas wieder abgetrennt und verkauft wird.“
Offensichtlich bezweifelt die Kommission die Vereinbarkeit dieser Regelung mit europäischem Recht, so die Meldung weiter.
„Die EU-Kommission interessiert sich [...] für die Konditionen des Schulterschlusses der deutschen Energieriesen Eon und Ruhrgas. Die Behörde nimmt insbesondere die Rechte der Bundesregierung unter die Lupe. Ihr wurde im Rahmen der Ministererlaubnis für den Zusammenschluss vor vier Jahren das Recht eingeräumt, über das Schicksal von Ruhrgas mitzuentscheiden. Würde Eon etwa von einem ausländischen Investor erworben, dem die Bundesregierung nicht zutraut, dass er sich in ausreichendem Maße um die Versorgungssicherheit in Deutschland bemüht, kann Berlin darauf bestehen, dass Ruhrgas wieder abgetrennt und verkauft wird.“
Offensichtlich bezweifelt die Kommission die Vereinbarkeit dieser Regelung mit europäischem Recht, so die Meldung weiter.
martin1969 - 24. Okt, 11:37
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