27
Okt
2006

Biosprit Beimischungspflicht

Der Bundestag hat die Beimischungspflicht von Biosprit zu normalem Kraftstoff beschlossen, sie tritt ab 2007 in Kraft. Die Beimischungsquote wird kontinuierlich ansteigen, bis auf acht Prozent des deutschen Gesamtbedarfs im Jahr 2015. Kraftstoffe, die für die Beimischung verkauft werden, sind künftig nicht mehr steuerlich begünstigt, die Mineralölbranche rechnet daher mit Preissteigerungen um bis zu sechs Cent je Liter (drei für die Beimischung, der Rest wegen der MWSt.-Erhöhung).

Quelle. FR von heute

Vom Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie gab es dazu bereits gestern die folgende PM

Pressemitteilung 11-2006: Bundestag verabschiedet Biokraftstoffquotengesetz
Biodieselmarkt geht schweren Zeiten entgegen
Reiner Biodiesel bereits heute nicht mehr konkurrenzfähig

Berlin, den 26.Oktober 2006.

Der von der Biokraftstoffbranche erhoffte gesetzgeberische Befreiungsschlag bleibt aus. „Mit dem Biokraftstoffquotengesetz wird die letzte Chance vertan, Biodiesel in Deutschland eine echte Chance zu geben. Der Markt für reinen Biodiesel (B100) wird im kommenden Jahren zusammenbrechen“, so Petra Sprick, Geschäftsführerin des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Hintergrund sind die in dem Gesetz verankerten energiesteuerrechtlichen Änderungen. Ab 2008 wird die Steuer auf B100 um jährlich 6,3 Cent angehoben, unabhängig von der Markentwicklung. Ab 2012 wird der Kraftstoff dem vollen Mineralölsteuersatz unterliegen.
Anzeichen für eine mangelnde Konkurrenzfähigkeit von B100 seien bereits heute an den Tankstellen zu sehen, wo der Biodieselabsatz stark zurückgehe. Ähnlich besorgt äußerten sich Raiffeisen-Genossenschaften, die den Verkauf von Biodiesel als nunmehr wenig rentabel bezeichneten. Als Ursachen gelten vor allem der Preisverfall beim mineralischen Diesel sowie die Besteuerung von Biodiesel in Höhe von 9 Cent pro Liter seit 1. August 2006. Noch am Mittwoch haben Teile der Regierungsfraktionen erfolglos versucht, eine dringend erforderliche Unterkompensationsprüfung gesetzlich zu verankern. Damit wäre der notwendige Preisvorteil von B100 gegenüber mineralischem Diesel durch jährlich zu bestimmende Steuersatzhöhen sichergestellt worden.
Dessen ungeachtet begrüßt der VDB den für 2007 auf 7,1 Cent pro Liter gesenkten Steuersatz auf B100 sowie die Regelungen zur Erfüllung der Biokraftstoffquote. Ab 2007 soll herkömmlicher Diesel 4,4 Prozent Biodieselanteil und Benzin 1,2 Prozent Bioethanolanteil aufweisen. Andernfalls werden Sanktionszahlungen in Höhe von 60 Cent pro Liter bei Biodiesel bzw. 90 Cent bei Bioethanol erhoben. Zudem wird der Biokraftstoffanteil in 2010 nun 6,75 Prozent statt 6 Prozent betragen, bis 2015 wird er dann kontinuierlich auf 8 Prozent steigen. Dennoch gibt Petra Sprick zu bedenken: „Die Quotenerhöhung ist zwar der richtige Schritt. Allerdings kann in der Beimischung niemals die bereits heute bestehende Biodieselproduktion abgesetzt werden.“ Auf B100 entfielen heute etwa 60 Prozent der gesamten Biodieselnachfrage. Zudem bedauert der VDB, dass tierische Fette in Kraftstoffen nur bis 2012 verwendet werden können. Hier bestehe Handlungsbedarf.

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