15
Sep
2006

Erfolg des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Die Bundesregierung hat einen ersten Erfahrungsbericht zum EEG vorgelegt. Er belegt die Erfolge des Gesetzes. Hier die wichtigsten Ergebnisse.


Der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien am Nettostromverbrauch ist im Jahr 2001 auf 7,5 Prozent gewachsen, er betrug im Jahr 1998 erst 5,2 Prozent. Die Vergütung für diesen Strom betrug insgesamt 1,5 Mrd. Euro, davon 950 Mio. Euro für Windenergie und 30,4 Mio. Euro für PHOTOVOLTAIK.

Wenn man diese Kosten auf den insgesamt verbrauchten Strom umlegt, ergibt sich eine durchschnittliche Mehrbelastung der Strompreise durch das EEG von 0,3 Ct/kWh. Nun sparen ja die Stromversorger die Bezugskosten für den eingespeisten Strom. Damit verbleibt je nach Marktpreis von konventionell erzeugtem Strom eine Mehrbelastung von 0,18 bis 0,26 Ct/kWh lt. EEG-Bericht. Etliche Stromversorger hatten 2000 deutlich höhere Aufschläge verlangt (z.B. E.on, Stadtwerke Kiel und EAM 0,73 Pf/kWh) und sollten diese Beträge den Kunden zurückerstatten.

Volltext der Meldung

Achtung: Datenbasis des Berichtes ist offenbar 2001, ich habe ihn auf den Webseiten des BMU nicht gefunden, ahtte aber auch wenig Zeit zum suchen. Den Bericht findet man aber hier (pdf)

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